Eigude Pranger Part XXIV

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An dieser Stelle möchte ich einmal ganz speziell meiner Frau danken, die immer wieder viele tolle Fotos macht, ohne die dieser Blog in seiner Art niemals möglich wäre.

Wer die Wahl hat, hat die Qual!!!

Ich wohne in Frankfurt am Main in der Nähe der Riedhof- Grundschule.

Die Räumlichkeiten besuche ich seit 2008 regelmäßig bei Landtags- Kommunal- Bundestagswahlen…(siehe älteren Beitrag).

 

Man hatte dort am rechten Schuleingang seit Jahren eine mobile “Selbstgezimmerte Holzrampe” hingelegt, die für mein Empfinden die vorgeschriebenen 6° leicht übersteigt und 2 Treppenstufen überbrückte.

Ich bitte seit Jahren die Wahlhelfer, diesen Mangel an die entsprechenden Stellen weiterzugeben.
Mir ist bekannt, dass eine Rollifahrerin diese Rampe regelmäßig benutzen darf.

Am Sonntag sollten wir Bürger mit einer Stichwahl einen neuen Oberbürgermeister bestimmen. Ich durfte dieses Jahr schon zum 2. mal zum Rampentest.

Jede Wahl hat für mich immer einen gewissen Reiz, ob sich da vielleicht schon etwas in der Zwischenzeit geändert hat. Das ist doch einmal ein Wahlgrund ;-)

Vor 2 Wochen beim 1. Wahlgang/Fahrt stellte meine Frau sofort fest, dass man mit der Rampe nun am linken Eingang nur noch 1 Treppenstufe überbrücken müsse.
Die Rampe war irgendwie anders, da hatte sich etwas getan…???

Tatsächlich, da war etwas anders, aber flacher war das Ding irgendwie immer noch nicht, oder täuschte ich mich???

Ich bat wieder einmal meine Frau, Fotos zu machen!
Als ich die Rampenbilder mit denen von vor einem Jahr verglichen habe, war sogar ich einmal sprachlos.

Da hat so ein Spezialist die Rampe quer durchgesägt, damit sie an die eine Stufe des linken Eingangs zur Schule passte.
Seht selbst, die Rampe ist zwar kürzer, aber steiler als zuvor.

Ob derjenige, der die Rampe gekürzt hat oder hat kürzen lassen, die Rampe nach neusten mathematischen Erkenntnissen, die mir nicht bekannt sind, hat umbauen lassen und heute der Winkel von 6° etwas anderes ist als zu meiner Schulzeit, weiß ich nicht.

Gestern erst bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass man niemandem einen Vorwurf über die Steilheit der Rampe machen kann. Winkelberechnungen wie zum Beispiel mit dem alten Onkel Pythagoras übersteigt den Stoff einer Grundschule.

Sollte sich die Stadt Frankfurt noch einmal mit der wissenschaftlichen Grundlagenforschung der Berechnung von Rollstuhlfahrer-Rampen beschäftigen, biete ich hiermit meine Hilfe an.
Ich würde ihr sofort mein altes Geodreieck kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wollen wir gemeinsam der Stadt Frankfurt bei der Rampenlängenberechnung helfen???

Textaufgabe an euch:
Zum Überbrücken einer 90° steilen Treppenstufe von 25 cm Höhe vom ebenen Boden gemessen, um Rollstuhlfahrern das Bürgerrecht zum alleinigen Erreichen eines Wahllokals zu ermöglichen, soll eine 1,2 Meter breite Auffahrrampe gebaut werden.
Wie lange müsste diese mindestens werden, wenn der Auffahrwinkel nicht mehr als 6° betragen darf.
Bitte Rechenweg mit angeben.

Berechnungen als Kommentar schreiben, oder wie immer an rollinator@eigude.de

Ich leite eine dieser Berechnungen eventuell direkt an das Fankfurter Wahlamt weiter ;-)

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4 Kommentare zu „Eigude Pranger Part XXIV“

  1. Kiki sagt:

    Kann es sein dass diese Rampe 4,17 m lang sein muss?

  2. Anonymous sagt:

    die netten inder sagen dass teil soll 2,4m lang sein…..
    als pro cm höhe (für diesen fall) ca 9,6 cm länge.

  3. Rollinator sagt:

    Neuste Berechnung eines vermutlich “Dombauerfahrenen” aus Köln:

    Betrachten wir das Problem mal wie Paul Henckels in der Feuerzangenbowle: Da stellen mir uns emol janz dumm.

    Ohne Winkelmesser und lediglich mit Grundschulkenntnissen kann auch ein Bediensteter der Stadt Frankfurt anhand einer Uhr die erforderlichen 6 Grad ermitteln.

    Das Zifferblatt ist rund 360 Grad, aufgeteilt in 60 Minuten, d.h. eine Minute entspricht einem Winkel von exakt 360 Grad:60= 6 Grad.
    Nimmt man nun den Abstand zwischen den Minuten und den Abstand zwischen der Minutenmarkierung und dem Zentrum der Uhr, kann man mit einem Dreisatz die Aufgabe lösen. Je größer die Uhr ist, um so genauer kann man die Aufgabe lösen.

    Bei meiner Armbanduhr sind die Minutenabstände 1,6mm und der Abstand zur Mitte 14mm. Die Höhe der zu überwindenden Stufe von 25cm (250mm) ist nun durch 1,6 zu teilen und dann mit 14 malzunehmen. Daraus ergibt sich eine Länge von ca. 2188mm. Insoweit dürfte eine Rampe von 2,20 Metern Länge etwa die Voraussetzung erfüllen.

    Mit meiner Wanduhr ergibt sich ein Minutenabstand von 9mm und ein Abstand zur Mitte von 80mm. Hieraus resultiert ein Ergebnis von 2,22 Metern.

    Sollte keine Uhr vorhanden sein, kann man auch ein TÃœV-Siegel dafür gebrauchen. Manche Werkstätten haben zu Reklamezwecken ein extra großes Modell draußen hängen…- Da kann man sich den Aufstieg zur Uhr des Frankfurter Römers sparen (Grins!).

    Unter Berücksichtigung der geringen Abweichung (90 Grad Winkel der Treppe zum Bogenmaß des Winkels – ist viel zu kompliziert!) und zur Vermeidung einer etwaigen Ãœberschreitung des Winkels von 6 Grad, würde ich Pi mal Daumen eine Rampe von 2,40m Länge bauen.

    Es gibt natürlich einen Unterschied zwischen Grad und Prozent. Eine Rampe mit 90 Grad Steigung würde direkt in den Himmel führen, während eine Rampe mit 90 % Steigung nicht einmal einen Winkel von 45 Grad hätte. Bei einer 6 %igen Steigung wäre ein Höhenunterschied von 6m auf Hundert Metern Länge, das heisst bei einem Höhenunterschied von 25cm wäre die Länge der Rampe 100m : (6m:0,25m)=100:24= 4,164m.

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