Behindertenparkplatz III

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Befristet oder unbefristet, das ist hier die Frage???

Was unseren deutschen Verwaltungsbehörden so alles einfällt, um uns Besitzer eines Behindertenausweises ein bisschen zu beschäftigen, ist oft hanebüchen und ein “Jahrefüllendes” Programm. Anträge, Anträge, Anträge…

Seit ich im Rolli sitze, musste bei meinem Papierverbrauch, ein kleiner Wald schon sein Leben lassen.

Wenn man zum Beispiel ein Auto bei der Zulassung anmelden will, muss man dem “Staat” zum zahlen der Autosteuer eine selbstverständlich schriftliche Einzugsermächtigung für sein Konto erteilen, obwohl wir Rollifahrer von der Autosteurer befreit sind. Schon etwas verwirrend…

Ohne sinnfreie Einzugsermächtigung, bekommt man kein Nummernschild, da gibt es keine Ausnahme.

Eigenartigerweise wurde mir mein letzter Behindertenparkausweis nur auf drei Jahre, bis zum 01.07.2013 ausgestellt, obwohl mein Behindertenausweis einen Stempel: UNBEFRISTET hat.

Dies verstand ich nicht, aber sowas ist man ja von den Ämtern gewohnt.

Jeder weiß, dass die Beantragung von Pässen aller Art meist recht lästig ist.


Ein Freund von mir mit seinem fahrenden Einfamilienhaus mit Rollidachverladesystem siehe älteren Beitrag, hat von seiner Gemeinde einen unbefristeten Behindertenparkausweis bekommen.

So eine Parkerleichterung wollte ich auch und hatte vor 3 Wochen schriftlich bei der Neubeantragung darum gebeten, mir auch einen unbefristeten B- Parkausweis auszustellen.

Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von einer Sachbearbeiterin, die gerade meinen Vorgang vor sich hatte und mir erklärte, es war ihr etwas unangenehm, dass ein Behindertenparkausweis in Frankfurt nur auf drei Jahre ausstellt wird.

Dies hätte auch seinen Grund. Sie erklärte mir, dass sehr viele Fußgänger, zum Beispiel mit dem Behindertenparkausweis der Oma, unberechtigt ihr Auto auf Behindertenparkplätzen abstellen. Das ist ja nichts Neues, da habe auch ich ein paar lesenswerte Storys (hier klicken).

Ein unbefristeter B-Parkausweis wäre dann natürlich ein “Freifahr…ähh..Parkschein” des Behindertenparkplatzblokierers auf Lebenszeit. Daher eine Befristung auf drei Jahre damit auch illegal benutzte Ausweise irgendwann ablaufen. Ich interpretiere dies so, dass dem Falschparker spätestens wenn die Oma drei Jahre unter der Erde liegt, der B-Parkausweis ausgeht.

Schon ein bisschen pervers, wenn man ein bisschen genauer darüber nachdenkt.

Diese Drei- Jahre- Regelung, unterstütze ich zu 100 % und mache mir mit diesem Hintergrundwissen 2016 gerne wieder die Arbeit der Neubeantragung des “Pysäköintilupa”, B-Parkausweis auf Schwedisch, wenn sich bis dahin meine Beine immer noch nicht dazu entschlossen zu haben, wieder zu laufen.

Ich verstehe “nur” mal wieder nicht, dass sogar im selben Bundesland befristete und unbefristete EU weit gültige B-Parkausweise ausgestellt werden. Da macht mal wieder jeder, was er will.

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9 Kommentare zu „Behindertenparkplatz III“

  1. Roberto sagt:

    Ich hatte von meiner früheren Gemeinde einen Parkausweis “bis auf Widerruf” ausgestellt bekommen. Im Laufe der Zeit waren alle Daten unkenntlich bzw. nicht mehr leserlich. Innerhalb kürzester Zeit habe ich dann in verschiedenen Städten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erhalten. Angeblich hätte ich einen Behindertenparkplatz ohne Berechtigung benutzt. Durch die “erzwungene Kontaktaufnahme” mit den Behörden, wurde mir ein neuer -und nun auch nur mit 3 Jahre Gültigkeit- Parkausweis aufgenötigt.
    Nun kann ich wenigstens die nette Dame vom Amt alle 3 Jahre sehen.

  2. Holger Meyer sagt:

    Auch bei uns in Köln werden die P-Ausweise nur befristet auf drei Jahre ausgestellt. Irgendwie kann ich das auch nachvollziehen auch wenn es ärgerlich ist das Nicole so alle drei Jahre zum Versorgungsamt muss. Wir haben unseren P-Ausweis zusätzlich laminiert damit er die 3 Jahre auch lesbar übersteht.

    Viele Grüße, Holger

  3. Rollinator sagt:

    Ich kenn das, dass die Ausweise sich auflösen,…

    aber rein rechtlich gesehen, dürftest Du Ausweispapiere “nicht” laminieren,

    da sie dadurch eigentlich ihre Gültigkeit verlieren…!!!

  4. Anonymous sagt:

    ich kann die 3-Jahres-Regelung nachvollziehen, da viele den Ausweis “geerbt” haben, allerdings muesste ja das Foto hintendrauf den Missbrauch einschraenken
    das sagt jemand der hier im Friesischen einen laminierten, unbegrenzten Parkausweis hat ;)

  5. Manu sagt:

    Ich hatte einen unbefristeten Ausweis, der sich trotz sorgfältiger tesa-ummantelung in wohlgefallen auflöste. Ich wollte einen neuen und habe hier in Leipzig dann einen auf 5 Jahre begrenzten bekommen. Mit der gleichen Oma-Begründung. In Sachsen darf man wohl nicht nur 3, sondern 5 Jahre um Oma trauern :-)

  6. Gabi sagt:

    Als ich noch in Hannover wohnte, habe ich meinen einfachen unbefristeten Parkausweis gegen die europäische Variante getauscht. Der sah sehr schick aus, war laminiert und auch nur drei Jahre gültig. Gegen diesen – eigentlich ja begünstigenden – Verwaltungsakt habe ich Widerspruch eingelegt. Die Begründung war im Wesentlichen, dass der Personalausweis zehn Jahre gültig ist, der Führerschein lebenslänglich und der Schwerbehindertenausweis mindestens fünfzehn Jahre (inzwischen ja auch unbefristet). Diesen Dokumenten sei doch wohl ein höherer Rang einzuräumen als einem Parkausweis. Letztendlich wurde der Parkausweis bis zum vorläufigen Ablauf des Schbh-Ausweises im Jahr 2016 gültig, nämlich 12 Jahre!!
    Zwischenzeitlich war der Schwbh-Ausweis mal unbefristet gültig, nun aber nur wieder bis 2015 wegen einer Änderung des GdB. Danach wird er wohl auch wieder unbefristet ausgestellt werden. Jetzt wohne ich in der Region Hannover und zu gegebener Zeit werde ich das Spielchen mit dem Widerspruch wiederholen.
    Mit dem damaligen Widerspruch wandte ich mich auch gegen die Auflage, den Genehmigungsbescheid für die Parkerleichterung immer mit mir zu führen und sie auf Verlangen “den zuständigen Personen” vorzuzeigen. Was für ein Unsinn!! Wenn ich im Auto sitze und gerade mal nicht parke, weiß niemand, ob und wann ich eine Parkerleichterung in Anspruch nehmen möchte. Demzufolge wird mich auch niemand nach dem Bescheid fragen. Habe ich mein Auto jedoch auf einem Behindertenparkplatz abgestellt und mich entfernt weiß niemand, ob ich dort parke und welches Auto ggf. mir gehört. Es wird mich also wiederum niemand nach dem Bescheid fragen.
    Ich fahre jetzt seit 40 jahren Auto und bisher wollte noch keine “zuständige Person” meinen Genehmigungsbescheid sehen – warum eigentlich nicht? :-) )

  7. Rollinator sagt:

    Hallo Gabi,

    ich find das super, dass Du Widerspruch gegen die begrenzte Gültigkeitsdauer der P-Erleichterung eingelegt hast.

    Halte mich bitte ein bisschen auf dem Laufenden, wie das weitergeht.

    Ich bin der Meinung, dass 95% unserer Ordnungshüter überhaupt nicht wissen, dass man den “Bescheid” mit auslegen muss, und das ist auch gut so ;-)

  8. Gabi sagt:

    Nein, nein, auslegen muss man den Bescheid nicht. Nur mitführen! Also z.B. im Handschuhfach, in der Brieftasche, unter der Mütze oder was weiß ich wo.
    Ausgelegt wird der Ausweis – mitgeführt wird der Bescheid! Und geärgert wird sich über die Bürokratie :-) )

  9. Rollinator sagt:

    Ich werde als “Braver Bürger”, mir den Bescheid sicherheitshalber unter mein Sitzkissen meines Rollis legen ;-)

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