Handicap Parking Part III

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9 Responses to “Handicap Parking Part III”

  1. Roberto 说道:

    Ich hatte von meiner früheren Gemeinde einen Parkausweis “bis auf Widerruf” ausgestellt bekommen. Im Laufe der Zeit waren alle Daten unkenntlich bzw. nicht mehr leserlich. Innerhalb kürzester Zeit habe ich dann in verschiedenen Städten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erhalten. Angeblich hätte ich einen Behindertenparkplatz ohne Berechtigung benutzt. Durch die “erzwungene Kontaktaufnahme” mit den Behörden, wurde mir ein neuer -und nun auch nur mit 3 Jahre Gültigkeit- Parkausweis aufgenötigt.
    Nun kann ich wenigstens die nette Dame vom Amt alle 3 Jahre sehen.

  2. Holger Meyer 说道:

    Auch bei uns in Köln werden die P-Ausweise nur befristet auf drei Jahre ausgestellt. Irgendwie kann ich das auch nachvollziehen auch wenn es ärgerlich ist das Nicole so alle drei Jahre zum Versorgungsamt muss. Wir haben unseren P-Ausweis zusätzlich laminiert damit er die 3 Jahre auch lesbar übersteht.

    Viele Grüße, Holger

  3. Rollinator 说道:

    Ich kenn das, dass die Ausweise sich auflösen,…

    aber rein rechtlich gesehen, dürftest Du Ausweispapiere “nicht” laminieren,

    da sie dadurch eigentlich ihre Gültigkeit verlieren…!!!

  4. 匿名 说道:

    ich kann die 3-Jahres-Regelung nachvollziehen, da viele den Ausweis “geerbt” haben, allerdings muesste ja das Foto hintendrauf den Missbrauch einschraenken
    das sagt jemand der hier im Friesischen einen laminierten, unbegrenzten Parkausweis hat ;)

  5. Manu 说道:

    Ich hatte einen unbefristeten Ausweis, der sich trotz sorgfältiger tesa-ummantelung in wohlgefallen auflöste. Ich wollte einen neuen und habe hier in Leipzig dann einen auf 5 Jahre begrenzten bekommen. Mit der gleichen Oma-Begründung. In Sachsen darf man wohl nicht nur 3, sondern 5 Jahre um Oma trauern :-)

  6. Gabi 说道:

    Als ich noch in Hannover wohnte, habe ich meinen einfachen unbefristeten Parkausweis gegen die europäische Variante getauscht. Der sah sehr schick aus, war laminiert und auch nur drei Jahre gültig. Gegen diesen – eigentlich ja begünstigenden – Verwaltungsakt habe ich Widerspruch eingelegt. Die Begründung war im Wesentlichen, dass der Personalausweis zehn Jahre gültig ist, der Führerschein lebenslänglich und der Schwerbehindertenausweis mindestens fünfzehn Jahre (inzwischen ja auch unbefristet). Diesen Dokumenten sei doch wohl ein höherer Rang einzuräumen als einem Parkausweis. Letztendlich wurde der Parkausweis bis zum vorläufigen Ablauf des Schbh-Ausweises im Jahr 2016 gültig, nämlich 12 Jahre!!
    Zwischenzeitlich war der Schwbh-Ausweis mal unbefristet gültig, nun aber nur wieder bis 2015 wegen einer Änderung des GdB. Danach wird er wohl auch wieder unbefristet ausgestellt werden. Jetzt wohne ich in der Region Hannover und zu gegebener Zeit werde ich das Spielchen mit dem Widerspruch wiederholen.
    Mit dem damaligen Widerspruch wandte ich mich auch gegen die Auflage, den Genehmigungsbescheid für die Parkerleichterung immer mit mir zu führen und sie auf Verlangen “den zuständigen Personen” vorzuzeigen. Was für ein Unsinn!! Wenn ich im Auto sitze und gerade mal nicht parke, weiß niemand, ob und wann ich eine Parkerleichterung in Anspruch nehmen möchte. Demzufolge wird mich auch niemand nach dem Bescheid fragen. Habe ich mein Auto jedoch auf einem Behindertenparkplatz abgestellt und mich entfernt weiß niemand, ob ich dort parke und welches Auto ggf. mir gehört. Es wird mich also wiederum niemand nach dem Bescheid fragen.
    Ich fahre jetzt seit 40 jahren Auto und bisher wollte noch keine “zuständige Person” meinen Genehmigungsbescheid sehen – warum eigentlich nicht? :-) )

  7. Rollinator 说道:

    Hallo Gabi,

    ich find das super, dass Du Widerspruch gegen die begrenzte Gültigkeitsdauer der P-Erleichterung eingelegt hast.

    Halte mich bitte ein bisschen auf dem Laufenden, wie das weitergeht.

    Ich bin der Meinung, dass 95% unserer Ordnungshüter überhaupt nicht wissen, dass man den “Bescheid” mit auslegen muss, und das ist auch gut so ;-)

  8. Gabi 说道:

    Nein, nein, auslegen muss man den Bescheid nicht. Nur mitführen! Also z.B. im Handschuhfach, in der Brieftasche, unter der Mütze oder was weiß ich wo.
    Ausgelegt wird der Ausweis – mitgeführt wird der Bescheid! Und geärgert wird sich über die Bürokratie :-) )

  9. Rollinator 说道:

    Ich werde als “Braver Bürger”, mir den Bescheid sicherheitshalber unter mein Sitzkissen meines Rollis legen ;-)

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