Crazy Flash XVIII Lesenswerter Nachtrag

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IM-Thorsten recherchierte auf dem Amt die offizielle Aussage des Schildes!!!

Kaum zu glauben, was dabei herauskam…

Das Bau- und Ordnungsamt hatte es mit seiner kreativen Beschilderung eigentlich gut mit uns Rollifahrern gemeint.

Die Leute dort, seien sehr offen und freundlich gewesen.

Nach eigener Aussage, wollte man mit diesem Zusatzschild darauf hinweisen, dass Rollifahrer/-innen:

Selbstverständlich mit dem PKW bis zum Stadtbad,

durch die Fußgängerzone fahren dürfen.

Booaaa… da wäre ich nie darauf gekommen…!!!

Da will man uns Rollifahrern etwas Gutes tun und keiner versteht es.

Das Schild kam bei mir ganz anders rüber…schade eigentlich.

Auf die weitere Frage, warum sie denn dafür das Rolli-Parkplatz-Schild verwendeten, kam ein unsichere Schulterzucken.

Thorsten fragte auch, ob denn  die Fußgängerzonerzone (bis zum Stadtbad) als durchgängiger Rolli-Parkplatz anzusehen sei,…da kam ein freundliches Grinsen.

Fazit von Ihm: “Die” haben das wirklich gut und pro Rollifahrer gemeint.

Ãœber eine andere Beschilderung werde wegen der schon viele Jahre bestehenden Beschilderung erst “gelegentlich” nachgedacht werden.

Wenn ich das nächste Mal ein Schild sehe, das mir offensichtlich die Durchfahrt als Rollifahrer mit und ohne Auto verwehrt, erkläre ich mich selbst für unwissend und das schon wieder ein Schild falsch Deute, ignoriere dies vollends und freue mich, dass die Stadt so lieb an mich denkt.

 Da gab´s schon einmal so ein Schild an einer neuen Rampe: Befahren für Rollstuhlfahrer verboten (siehe älteren Beitrag).

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1 Kommentar zu „Crazy Flash XVIII Lesenswerter Nachtrag“

  1. Lila Pause sagt:

    Bei uns gibt es auch so ein Schild vor dem Bad. Als ich das das erste mal gesehen habe war ich auch verwirrt, aber da ch die Behindertenparplätze am Eingang sehen konnte, habe ich es “intuitiv” richtig interpretiert. Bei irgendwelchen Sehenswürdigkeiten zu denen man normalerweise nur zu Fuß kommt, gibt’s das Schild übrigens auch öfter.

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