Artikel-Tags: „Schild“

Hilfsmittel Tipps und Tricks Part LVIII

Freitag, 19. Dezember 2014

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Bitte TĂĽrbreite Abstand halten…!!!

Heute möchte ich wieder einmal auf mein uraltes lästiges Lieblingsthema Behindertenparkplätze (alte böse und nette B-Parkplatzgeschichten) und die damit verbundenen Bedenken zurückkommen, nicht immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern an der Autotür eingeparkt zu werden, da wir Rollifahrer zum Einsteigen die Tür komplett öffnen müssen.

Die linke Seite meines Autos ist mittlerweile nett dekoriert.
Ich hatte vor einiger Zeit ein gelbes “Bitte Abstand halten” Schild vorgestellt, das man wie eine Fahne in die Seitenscheibe einhängen kann. Zum älteren Blog hier klicken.

Dieses bekommt man fĂĽr kleines Geld beim CBF-Darmstadt, bei denen man auch den EuroschlĂĽssel fĂĽr Behindertentoiletten bestellen kann.

CBF Darmstadt e.V. Link: www.cbf-da.de

Ich bilde mir ein, dass ich seit ich das Schild benutze, nicht mehr so häufig eingeparkt werde, doch eine hundertprozentige Garantie ist das natürlich nicht, siehe Bild oben. :-(

Man sollte zusätzlich noch auf das Schild schreiben, wie viel Abstand man denn neben der Tür benötigt.

Im Dunkeln, bringt das Schild nichts, denn es wird von den anderen Autofahrern nicht gesehen.

Der einfache Gedanke, hier Abhilfe zu schaffen lag darin, das Schild idealerweise mit LED’s zu beleuchten und diese ĂĽber die 12 Volt ZigarettenanzĂĽndersteckdose oder einer 9 Volt Blockbatterie mit Strom zu versorgen.

Die Schwierigkeit bestand darin andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

Dies ist uns zwar durch eine indirekte Beleuchtung des Schildes mit Spezial-LEDs, die ich mir aus Hong Kong habe schicken lassen gelungen, aber leider ist eine derarige AuĂźenbeleuchtung eines Pkws, wie durch  mein getuntes “Bitte Abstand halten Schild”  nach der StVZO (§49a Absatz 1 Satz 1) in Deutschland nicht zulässig, Mist…!!!

Ich benutze mein neues beleuchtetes Schild natĂĽrlich nur auf dunkeln Privatparkplätzen im Wald und niemals im deutschen “Ă–ffentlichen StraĂźenverkehr”.

Wenn ich es nicht mehr aushalte mache ich einen Kurztrip nach Holland.

Noch ein Punkt und ich muss wieder zu Fuß gehen ,siehe älteren Blog.  ;-)

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Hilfsmittel Tipps und Tricks Part LVII

Freitag, 5. Dezember 2014

Startseite des Eigude Blog

Empfänger braucht länger zur Tür!!!

Als Rollifahrer bestelle ich doch relativ im Netz, und die Paketzusteller geben sich bei mir die Klinke in die Hand.

Mein Rekord sind fĂĽnf Zusteller, von vier verschiedenen Unternehmen innerhalb von 2,5 Stunden.

Mittlerweile erkenne ich sogar die Unternehmen am Klingeln, 2x ganz kurz hintereinander sind zu 90% “trans o’flex”, oder ein bestimmter Verwandter ;-)

Wenn ich aber gerade im “OstflĂĽgel” meiner Wohnung bin, muss ich mich doch sehr beeilen, dass ich vor der dem taktischen RĂĽckzug des meist “Neuen Postlers”, noch rechtzeitig zur TĂĽr komme.

Zu langsam war ich auch schon, oder die zu schnell weg, so dass sie die Sendung wieder mitgenommen haben, wenn nicht gerade einer meiner netten Nachbarn da war.

Ich sollte ein Paket am “Nächsten DHL-Kiosk” abholen, der von meiner Wohnung nur ca. 1,5 Km entfernt ist. Da es geht/fährt es immer schön den HĂĽgel hoch, und zu guter Letzt hat der natĂĽrlich auch Treppenstufen am Eingang …grrr…da braucht man gute Freunde…!!!

Heute Morgen bekam ich ein Paket von meinem Sanihaus, ich stand glĂĽcklicherweise gerade im Flur.

Auf diesem war ein zusätzlicher Hinweisschild für den Zusteller:

Achtung Empfänger braucht länger zur Tür!!!

Das ist fĂĽr mich was Neues, eine geniale Idee die “Schule” machen sollte. Danke von dieser Seite nach Heidelberg.

Ich habe das Schild “Nachgebastelt”, ihr könnte es euch downloaden und z.B. fĂĽr die nächsten Lieferung vorher als Mail an euer Sanihaus, EBAY-Partner… schicken.

Download als PDF hier klicken: Empfänger braucht länger bis zu Tür!!!

Download als PDF-US-Version: Requires some extra time to answer the door!!!

Oder auf die Bilder klicken, kopieren, ausdrucken, ausmalen,…was immer Ihr wollt ;-)

PDF-Link: http://www.eigude.de/blog/wp-content/uploads/2014/12/Empfänger-braucht-länger-bis-zu-Tür-02b.pdf

PDF-US-Link: http://www.eigude.de/blog/wp-content/uploads/2014/12/Requires-some-extra-time-to-answer-the-door.pdf

Bild-Link: http://www.eigude.de/blog/wp-content/uploads/2014/12/Empfänger-braucht-länger-bis-zu-Tür-02b.jpg

US-Bild-Link: http://www.eigude.de/blog/wp-content/uploads/2014/12/Requires-some-extra-time-to-answer-the-door-03.jpg

Info für alle Shitstormer -ich finde das Schild nicht diskriminierend, spätestens wenn ich die Tür aufmache, weiß der Zusteller sowieso, dass ich Rollifahrer bin.

Ich habe auch einen Türspion auf Rollifahrerhöhe, siehe älteren Beitrag.

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Schilder Part VI

Montag, 26. August 2013

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Ich habe bereits mehrfach über nicht, oder auch schlecht abgesenkte Bordsteine in Frankfurt gemeckert, siehe ältere Beiträge.

Die Stadt ist kontinuierlich dabei, die hundertfach noch nicht abgesenkten Bordsteine behindertengerecht umzubauen.

Auch dies muss man mal positiv erwähnen, weiter so.

Insbesondere in den Wohngebieten wurde in den letzten 20 Jahren immer mal der eine oder auch andere Bordstein vergessen.

Ich hab ja schon viel gesehen, aber dass man mit zwei Bretten und zwei Parkverbotschildern eine

Baustellen-Rollirampe

baut, ist mir neu, durchaus sehenswert…!!!

Ich habe den Verdacht, dass dieses Konstrukt aufgestellt wurde, da ein Rollifahrerkollege dort im Viertel einen noch nicht abgesenkten Bordstein dem Ortsbeirat meldete.

Dieser ist zwar eine Ecke weiter, aber so kleinlich wollen wir ja sein.

Die Testfahrt viel durchaus positiv aus.

Warum die Durchfahrbreite auf nur 70 cm begrenzt wurde, ist sicherlich eine Bauamtliche Vorschrift. ;-)

Dort muss ich in ein paar Wochen unbedingt noch mal hin, um zu sehen, was da letztendlich daraus geworden ist.

Eigude Pranger XXV

Freitag, 2. August 2013

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Seit dem 29.Juni weiß ich endlich warum auch so viele junge Autofahrer unberechtigt ohne Behindertenparkausweis auf Behindertenparkplätzen halten und parken.

Sie bekommen das Behindertenparkplatzblockieren bereits in der Fahrschule beigebracht,… kein Scherz,…hat man mir gesagt…!!

An diesem Tag parkte ich auf einem von vier Behindertenparkplätzen und war doch recht sprachlos, dass neben mir ein

Fahrschulwagen auf einem Behindertenparkplatz

stand.

Auf dem Fahrersitz saĂź der vermeidliche FahrschĂĽler und neben Ihm der Fahrlehrer.

Nachdem ich mindestens 3 Minuten, eher 5 Minuten benötigte, bis ich aus meinem Auto in den Rolli umgesetzt hatte, fuhr ich zu der Beifahrerseite des Fahrschulwagen der immer noch neben mir stand.

Ich sprach den Fahrlehrer an und sagte Ihm, dass ich dies nicht gut fände, dass er mit dem Fahrschulwagen auf einem Behindertenparkplatz steht und er dies eigentlich auch nicht dürfe. Dem Fahrschüler war die ganze Situation sichtlich unangenehm.

Darauf bekam ich recht rabiat als Antwort die Frage, wo das denn stände, und ich antwortete : In der STVO.

Sollte ich § 12 StVO- Halten und Parken die 3 Minutenregel falsch verstanden haben, oder hat sich da etwas geändert?

Ich kannte das nur so :

“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt”

Er bot mir mehrfach an, er würde ja wegfahren wenn ich den Parkplatz benötigte, was ich verneinte, ich hatte ja bereits ungesehen auf dem Parkplatz daneben geparkt.

Was ich dann zu hören bekam, bringt mein Blut heute noch zum Kochen und ich hoffe immer noch, dass es nicht die Wahrheit war.

Da sagt der Fahrhehrer doch zu mir, dass er in der “Theorie” seinen FahrschĂĽlern sagen wĂĽrde, sie dĂĽrften sich auf Behindertenparkplätze stellen, sofern sie im Auto sitzen bleiben !!!

Man müsse dann halt wegfahren, wenn ein Berechtigter käme.

Ich brach die Diskussion ab und ging, war wahrscheinlich besser so…

Unabhängig in wieweit dies Gesetzeskonform sei, erachte ich dies als respektlos und vollends daneben, den Fahrschüler bereits in der Fahrschule das Halten/Parken auf Behindertenparkplätzen schmackhaft zu machen.

Das war zu viel, und ich kontaktierte den Besitzer dieser groĂźen Frankfurter Fahrschule.

Vielleicht hatte der Fahrlehrer er ja recht, und ich rege mich umsonst auf.
Ich schrieb dem Besitzer erst eine E-Mail und berichtete von diesem “Ereignis”.
Nachdem ich keine Antwort erhielt, dann sogar in Briefform.

Auszug aus zwei Antwortmails des Fahrschulbesitzers:

…bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, ich bin gerade aus dem Urlaub zurĂĽckgekommen.

Ich habe bereits mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihm erklärt, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war und wir als Fahrschule eine Vorbildfunktion haben.

Es wird nicht mehr vorkommen !

Auf Behindertenparkplätzen gilt generelles Parkverbot.

D.h. wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt!

Nachdem diese Sache jetzt geklärt ist, “geht” es meinem Blutdruck wieder etwas besser.
Klickt bei “Tags” auf “Behindertenparkplatz”, da gibt’s noch mehr Storys zum Thema.

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Internet-FundstĂĽck

Freitag, 10. Mai 2013

Startseite des Eigude Blog

Mein Freund und Autor Roberto Sastre (siehe älteren Beitrag), hat in der neuseeländischen Facebook-Gruppe:

“You’ve got my Car Park, want my Disability too?”

(Sie stehen auf meinem Parkplatz, möchten Sie auch meine Behinderung?)

einen Post ĂĽber ein richtungsweisendes Behindertenparkplatzschild mit dem Text eines Abschleppunternehmers entdeckt, der die dummen Ausreden der Behindertenparkplatzblockierer Leid war…

Genial… lest die englische oder deutsche Version, was der Gruppenadmin und der Abschleppunternehmer noch so von sich geben ;-)

Wir haben eine e-mail vom Direktor von New Zealand Towing Ltd (ein Abschleppunternehmen) aus Royal Oak erhalten. Er hat dieses Schild entwickelt, weil er all die dummen Ausreden leid war, und hat die 3 häufigsten aufgelistet.

Er sagt er sei ein großer Unterstützer unserer Seite und hat sogar Digitalkameras für alle seine Abschleppwagen besorgt, so dass die Fahrer Fotos von den Autos machen können, die illegal auf Behindertenparkplätzen stehen, um sie uns zu schicken!

Er zählte uns dann die 6 Regeln auf, die er durchgeht, bevor eine Person abgeschleppt wird, die auf einem Behindertenparkplatz steht. Diese sind wie folgt….

“1. Kein Ausweis, es wird abgeschleppt – der volle Preis wird berechnet

2. Vergessen den Ausweis auszulegen, und wird beleidigend – der volle Preis wird berechnet

3. Vergessen den Ausweis auszulegen, und ist höflich – der halbe Preis wird berechnet (Persönliche Übereinkunft mit den Mitarbeitern der Behindertengesellschaft von Royal Oak, die einfach toll sind)

4. Hat einen guten Grund, warum der Ausweis nicht ausgelegt ist – Auto wird kostenfrei zurückgegeben (wieder eine persönliche Übereinkunft mit den Mitarbeitern der Behindertengesellschaft von Royal Oak)

Beispiel: Die Hände von Arthritis verkrümmt, konnte eine 87 Jahre alte Dame nicht ihre Tasche öffnen, weil sie vergessen hatte neue Medikamente zu besorgen, was sie gerade tat als wir sie abgeschleppt haben – ich habe ihr das Taxi zu unserem Gelände bezahlt, ihr eine Tasse Tee gegeben und ihr die Medizinflasche geöffnet, so dass sie schmerzfrei wurde, und sobald es ihr besser ging, verließ sie uns glücklich und kostenfrei. (Ja, Abschlepper haben ein Herz… zumindest ich)

5. Wenn der Ausweis seit mehr als 3 Monaten abgelaufen ist, wird abgeschleppt, auch wenn er ausgelegt ist; die Behindertengesellschaft wird angerufen, um zu ĂĽberprĂĽfen, ob ein neuer Ausweis beantragt wurde; wenn sie einen gĂĽltigen Ausweis haben, aber den falschen ausgelegt, ist die RĂĽckgabe kostenfrei, aber der abgelaufene Ausweis wird vernichtet.

Wenn der Ausweis nicht erneuert wurde und nur mit dem abgelaufenen Ausweis geparkt wird – Berechnung des vollen Preises, und der Ausweis wird zu Konfetti gemacht (ich würde gerne das Doppelte von diesen Säcken verlangen, die nur einen befristeten Ausweis hatten und ihn dann noch 1-5 Jahre benutzen)

Letzte Regel, diese ist jedoch eher gesunder Menschenverstand: Wenn das Auto einen Rollstuhleinzug hat, rühren wir es nicht an, auch wenn kein Ausweis ausgelegt ist.”

Quelle: Facebook-Gruppe “You’ve got my Car Park, want my Disability too?”

Vielen Dank an BL fĂĽr die prompte Ăśbersetzung.

Zum Thema Schwangerschaftsparken habe ich auch noch eine “schöne” Geschichte (siehe älteren Artikel).

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Crazy Flash XVIII Lesenswerter Nachtrag

Samstag, 12. Januar 2013

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IM-Thorsten recherchierte auf dem Amt die offizielle Aussage des Schildes!!!

Kaum zu glauben, was dabei herauskam…

Das Bau- und Ordnungsamt hatte es mit seiner kreativen Beschilderung eigentlich gut mit uns Rollifahrern gemeint.

Die Leute dort, seien sehr offen und freundlich gewesen.

Nach eigener Aussage, wollte man mit diesem Zusatzschild darauf hinweisen, dass Rollifahrer/-innen:

Selbstverständlich mit dem PKW bis zum Stadtbad,

durch die Fußgängerzone fahren dürfen.

Booaaa… da wäre ich nie darauf gekommen…!!!

Da will man uns Rollifahrern etwas Gutes tun und keiner versteht es.

Das Schild kam bei mir ganz anders rĂĽber…schade eigentlich.

Auf die weitere Frage, warum sie denn dafĂĽr das Rolli-Parkplatz-Schild verwendeten, kam ein unsichere Schulterzucken.

Thorsten fragte auch, ob denn  die FuĂźgängerzonerzone (bis zum Stadtbad) als durchgängiger Rolli-Parkplatz anzusehen sei,…da kam ein freundliches Grinsen.

Fazit von Ihm: “Die” haben das wirklich gut und pro Rollifahrer gemeint.

Ăśber eine andere Beschilderung werde wegen der schon viele Jahre bestehenden Beschilderung erst “gelegentlich” nachgedacht werden.

Wenn ich das nächste Mal ein Schild sehe, das mir offensichtlich die Durchfahrt als Rollifahrer mit und ohne Auto verwehrt, erkläre ich mich selbst für unwissend und das schon wieder ein Schild falsch Deute, ignoriere dies vollends und freue mich, dass die Stadt so lieb an mich denkt.

 Da gab´s schon einmal so ein Schild an einer neuen Rampe: Befahren für Rollstuhlfahrer verboten (siehe älteren Beitrag).

Crazy Flash XVIII

Montag, 7. Januar 2013

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Rollifreies Stadtbad

Ich gehe/fahre regelmäßig zum Schwimmen. Meine Badesachen sind bereits hinten im Rucksack gepackt.

Gestern hat mir Thorsten dieses Bild geschickt, er macht mir Angst…

Wenn man diese Schilder zwischen den Jahren in ganz Deutschland aufgestellt hat, fällt zukünftig mein ärztlich verordneter Schwimmtermin ins Wasser.

Mir war bisher nur der Geschlechter getrennter Saunatag bekannt…!!!

Es handelt sich bei diesem Schild offensichtlich um die detailierte Verkehrsreglung in der Rote-Zone (siehe Asphaltfarbe) und den Einlass im örtlichen Stadtbad.

Frauen mit Kinder ist das Betreten, Durchgang und der Besuch im Stadtbad unbegrenzt genemigt (oberes Schild).

Unbesetzte Herrenräder dürfen auch jederzeit die Zone duchqueren und zum Baden fahren (2. Schild).

Männer kommen “nur” im Rollstuhl in den GenuĂź der Roten- Zone.

Rollifahreinnen dĂĽrfen auch ohne Sondergenehmigung in die Zone fahren.

Allen Rollifahrern/innen ist die Einfahrt im Stadtbad untersagt, denn dort ist eine ganz strikte Fußgänger-Frauen-Kinderzone eingericht (unteres Schild).

 

Wenn Ihr noch andere Interpretationen des Schildes habt, schreibt doch einmal einen Kommentar ;-)  

Danke an Olaf fĂĽr die Hilfe bei der Deutung des Schildes!

 

Crazy Flash XVII

Donnerstag, 20. Dezember 2012

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Nach 15 Jahren Schichtarbeit als Fußgänger und jetzt seit 5 Jahren als Vielfahrer im Rolli könnte ich mit dem Schild gemeint sein.

Man sagt mir nach, dass ich manchmal mit dem Kopf durch die Wand wolle, aber ein wegweisendes Schild zur Wand, ist sogar mir neu ;-)

Was sich wohl hinter der Wand verbirgt???

Klickt unten bei “Tags” mal auf “Schild”, da gibt’s noch mehr…

Danke an Thomas  B. für diesen Schnappschuß.

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Eigude Pranger XIX

Mittwoch, 19. September 2012

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Jeder der in der Stadt wohnt und schon einmal umgezogen ist kennt die groĂźe Schwierigkeit, wo stelle ich den Umzugswagen hin???

Normale PKW-Parkplätze sind sowieso schon Mangelware.

Das Blockieren von vermeintlichen Parkplätzen mit Stühlen und Mülltonnen klappt selten.

Die StĂĽhle kann irgendjemand gebrauchen und fĂĽr einen Parkplatz in der Innenstadt schiebt sogar jeder Juppi mit seinem AUDI TT eine MĂĽlltonne zur Seite.

In Frankfurt habe wir einen Service, bei dem man die Stadt informiert wann man umziehen möchte.

Sie stellt dann offizielle Parkverbotsschilder auf, damit der Umzugswagen einen entsprechenden Stellplatz hat.

Ich vermute, dass wiederrechtlich abgestellte Autos abgeschleppt werden.
Damit hat man zumindest eine reelle Chance auf einen Parkplatz am Umzugstag!!!

Die Jungs die dieses Schild aufgestellt haben, gehören an dem Schild festgebunden und mit alten Gemüse beworfen!

Crazy Flash XVI

Mittwoch, 22. August 2012

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So im ersten Moment, fällt einem an diesem Schild nichts besonderes auf.

Bei näherer Betrachtung zweifelte ich einen Augenblick, ob ich mich nicht morgens beim meinen Tabletten vergriffen hatte… ;-)

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3. Nachtrag zum Artikel Eigude Pranger XIII

Dienstag, 21. August 2012

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3. Nachtrag zum Artikel Eigude Pranger XVIII vom 25.07.12

Weitere Artikel vom: 31.07.12 und 06.08.12

Ich habe letzte Woche von IM-Rödelheim erfahren, dass mein Lieblingsschild

Am Bahnhof Rödelheim in Frankfurt nach ĂĽber drei Monaten leider entfent wurde…snief… :-(

Neue Schilder:

Foto: Rödelheim Blog und P._

Die neuen Rampen sind zwar immer noch nicht flacher und es ist zu hoffen, dass immer die AufzĂĽge funktionieren.

Wenn diese aber defekt sind, dĂĽrfen wir Rollifahrer uns jetzt wenigstens mit freundlicher Zustimmung der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn mit dem Rolli höchst offiziell, auf “Eigene Gefahr”, die 10 %- Rampe herunterstĂĽrzen.

Nach Aussage der “Behinderten Beauftragten der Stadt” sei eine Abflachung der Rampen nicht geplant.

Angeblich hätten die Rampen eine Bodenheizung!!!

Über die unendliche Geschichte des Umbaus des Bahnhofes gibt es einen eigenen Blog: Bahnhof-Rödelheim-Blog

Netterweise wurde unser Dankesschreiben, welches sich ja eigentlich auf das alte Schild bezog nicht entfernt. Wobei….der Text passt ja noch! ;-)

2. Nachtrag: Eigude Pranger XVIII

Montag, 6. August 2012

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Nachtrag zum Artikel Eigude Pranger XVIII vom 31.07.12

Das

“Danksagungsschreiben ist wieder da!”

Nach mehrtägiger Abwesenheit, ich tippe auf partielle Verschiebung des Raum-Zeit-Kontinuums, sprich unser Schild war weg, hängt es seit 04.08.12 wieder an der Westseite des Bahnhofs…???

Jetzt ist auch unser OberbĂĽrgermeister Peter Feldmann involviert: (Siehe Artikel Rollingplanet.net)

Nachtrag: Eigude Pranger XVIII

Dienstag, 31. Juli 2012

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Nachtrag zum Artikel Eigude Pranger XVIII vom 25.07.12

Ich habe gestern Abend die traurige Nachricht erhalten, dass von Unbekannten unser geliebtes

Dankesschreiben an die Stadt Frankfurt

schon nach einer Woche am

“Befahren-fĂĽr-Rollstuhlfahrer-Verboten-Schild”

 

entfernt wurde.

Vielleicht nimmt ja zukĂĽnftig ein Verwandter seinen Platz ein?

Eigude Pranger XVIII

Mittwoch, 25. Juli 2012

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Unfassbar…!!!

Als waschechter Frankfurter bin ich auf meine Heimatstadt stolz, aber Zuviel ist Zuviel!!

Ich habe in der Internetzeitung Rollingplanet gelesen, dass es eine neue Unterführung am Bahnhof Rödelheim (einem Stadtteil in Frankfurt) gäbe. Sieht ein bisschen wie ein Amphitheater aus.

Diese UnterfĂĽhrung sei so ein Politikum, dass sich mittlerweile sogar eine BĂĽrgerinitiative gegrĂĽndet habe. Die “WutbĂĽrger” sind von allen Seiten im Anmarsch…

Unter anderem wurde nach fast vollendeter Fertigstellung der Unterführung bei einer Begehung festgestellt, dass die nagelneuen mächtigen Betonrampen auf beiden Seiten der Gleise 10% Steigung hätten.

Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024-1 und DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen! (Quelle: barrierefrei bauen
mit nullbarriere.de
)

Dies hat zur Folge, dass die Rampen nicht nur für Rollstuhlfahrer sehr steil sind, sondern auch für Benutzer von Rollatoren, Radfahrern und Personen mit Kinderwägen.

Die Stadt Frankfurt hat Kreativität bewiesen und kurzerhand ein Verbotsschild aufgehängt, das allen Rollstuhlfahrern das Befahren der Rampen verbietet.

Man könne ja die Aufzüge benutzen, was durchaus richtig ist, wenn gewährleistet wäre, dass diese immer funktionierten. Ich kenne keinen Rollstuhlfahrer, der nicht mindestens einmal vor einem defekten Aufzug stand.

Das Verbotsschild ist mit Worten kaum zu beschreiben!
Unfassbar…. Wie kann man pauschal allen Rollstuhlfahrern das Befahren der Rampen verbieten.

Dieses Schild hat keinen anderen Grund als sich als Stadt versicherungstechnisch aus der Verantwortung zu stehlen, wenn jemandem etwas passieren sollte.

Der Anfang ist gemacht. Ab jetzt werden Fehlplanungen mit Verbotsschildern kompensiert.

Wir haben uns gestern mit leider nur drei Rollstuhlfahrern am Bahnhof getroffen um uns die Rampen etwas genauer anzusehen und die EinfĂĽhrung dieses neuen “Verbotsschildes” gebĂĽhrend mit einem Gläschen Sekt zu feiern.

Höchst illegal wurden die Rampen auf beiden Seiten befahren. Wir kamen zum Ergebnis, dass ein fitter Rollifahrer, jemand mit einem E-Rolli, einem motorunterstützten Aktivrolli oder mithilfe einer Begleitperson die Rampen überwinden kann.

Das Schild entspricht nicht der STVO und ist so hoch montiert, dass es sowieso kein Rollstuhlfahrer sieht!

Ein Danksagungsschreiben und ein paar Blumen wurden am neuen “Rollstuhlfahrerlieblingsschild” angebracht.


Wir danken nochmals der Stadt Frankfurt fĂĽr die uns Rollstuhlfahrern entgegengebrachte FĂĽrsorgepflicht, die uns mit diesem “Befahren-Verboten-Schild” entgegengebracht wird.

Es grüßen Steffen Löw und Jens Maspfhul

Kontakt: rollinator@eigude.de

Crazy Flash XIII

Samstag, 10. März 2012

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Kreative Rollifahrer-Piktogramme

Selbstfahrer oder auch Nixschubser

Sitzplatz fĂĽr Kopflose

Stolzer Besitzer des Rollifahrer-Wiederschwimmer-Seepferdchen

(siehe älteren Beitrag)  

Therapietischverlierer

–42–

Testfahrer

VergnĂĽgter Wheel Blade-Skifahrer

(siehe älteren Beitrag)

Profesioneller Apfelsafttester
BĂĽrgersteigreinigungsdienst

Humanheckantrieb
FuĂźbremser
Langzeit Rollstuhlbelastungstest
Rückwärtsflieger

Wenn Ihr noch andere schöne Symbole habt, E-Mail wie immer an rollinator@eigude.de

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