Archiv für 25. Juli 2012

Eigude Pranger XVIII

Mittwoch, 25. Juli 2012

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Unfassbar…!!!

Als waschechter Frankfurter bin ich auf meine Heimatstadt stolz, aber Zuviel ist Zuviel!!

Ich habe in der Internetzeitung Rollingplanet gelesen, dass es eine neue Unterführung am Bahnhof Rödelheim (einem Stadtteil in Frankfurt) gäbe. Sieht ein bisschen wie ein Amphitheater aus.

Diese UnterfĂĽhrung sei so ein Politikum, dass sich mittlerweile sogar eine BĂĽrgerinitiative gegrĂĽndet habe. Die “WutbĂĽrger” sind von allen Seiten im Anmarsch…

Unter anderem wurde nach fast vollendeter Fertigstellung der Unterführung bei einer Begehung festgestellt, dass die nagelneuen mächtigen Betonrampen auf beiden Seiten der Gleise 10% Steigung hätten.

Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024-1 und DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen! (Quelle: barrierefrei bauen
mit nullbarriere.de
)

Dies hat zur Folge, dass die Rampen nicht nur für Rollstuhlfahrer sehr steil sind, sondern auch für Benutzer von Rollatoren, Radfahrern und Personen mit Kinderwägen.

Die Stadt Frankfurt hat Kreativität bewiesen und kurzerhand ein Verbotsschild aufgehängt, das allen Rollstuhlfahrern das Befahren der Rampen verbietet.

Man könne ja die Aufzüge benutzen, was durchaus richtig ist, wenn gewährleistet wäre, dass diese immer funktionierten. Ich kenne keinen Rollstuhlfahrer, der nicht mindestens einmal vor einem defekten Aufzug stand.

Das Verbotsschild ist mit Worten kaum zu beschreiben!
Unfassbar…. Wie kann man pauschal allen Rollstuhlfahrern das Befahren der Rampen verbieten.

Dieses Schild hat keinen anderen Grund als sich als Stadt versicherungstechnisch aus der Verantwortung zu stehlen, wenn jemandem etwas passieren sollte.

Der Anfang ist gemacht. Ab jetzt werden Fehlplanungen mit Verbotsschildern kompensiert.

Wir haben uns gestern mit leider nur drei Rollstuhlfahrern am Bahnhof getroffen um uns die Rampen etwas genauer anzusehen und die EinfĂĽhrung dieses neuen “Verbotsschildes” gebĂĽhrend mit einem Gläschen Sekt zu feiern.

Höchst illegal wurden die Rampen auf beiden Seiten befahren. Wir kamen zum Ergebnis, dass ein fitter Rollifahrer, jemand mit einem E-Rolli, einem motorunterstützten Aktivrolli oder mithilfe einer Begleitperson die Rampen überwinden kann.

Das Schild entspricht nicht der STVO und ist so hoch montiert, dass es sowieso kein Rollstuhlfahrer sieht!

Ein Danksagungsschreiben und ein paar Blumen wurden am neuen “Rollstuhlfahrerlieblingsschild” angebracht.


Wir danken nochmals der Stadt Frankfurt fĂĽr die uns Rollstuhlfahrern entgegengebrachte FĂĽrsorgepflicht, die uns mit diesem “Befahren-Verboten-Schild” entgegengebracht wird.

Es grüßen Steffen Löw und Jens Maspfhul

Kontakt: rollinator@eigude.de